Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) für Colocation, Serverhousing und weitere Dienstleistungen der Firma servinga GmbH
1. Vertragsbedingungen
Die servinga GmbH, Mainzer Landstr. 351-353, 60326 Frankfurt am Main -nachstehend Anbieter genannt– erbringt Serverhosting und Serverhousing und damit verbundene Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Vertragspartners –nachstehend Kunde genannt– werden ausdrücklich nicht anerkannt.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1 Durch Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung unterbreitet der Kunde gegenüber dem Anbieter ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Er ist 2 Wochen an sein Angebot nach dessen Eingang beim Anbieter gebunden. Der Vertag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot innerhalb dieser Frist annimmt oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.
2.2 Das Leistungsangebot des Anbieters ist stets freibleibend und unverbindlich. Der Anbieter kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Nachweises der erklärten Vertretung, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung eines deutschen oder eines weltweit anerkannten Kreditinstituts abhängig machen.
3. Kündigung
3.1 Mindestlaufzeiten für vertraglich vereinbarte Leistungen werden in der Leistungsvereinbarung festgehalten. Die Änderung der Laufzeit bedarf des Einverständnisses des Anbieters in schriftlicher Form. Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend vereinbart, kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden.
3.2 Für Sonder- und Aktionsleistungsangebote –insbesondere Angebote mit jährlicher Zahlungsweise– können abweichende Kündigungsfristen bestehen, die sich aus dem Leistungsangebot selbst oder aus der Leistungsvereinbarung ergeben.
3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
3.4 Alle Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Wird das Vertragsverhältnis nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert es sich automatisch um die vereinbarte Mindestlaufzeit.
4. Leistungsumfang und Pflichten des Anbieters
4.1 Der Anbieter bietet dem Kunden die Nutzung der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz, Mehrwertdienste und die Wartung und Administration von der Kommunikationsstruktur und Datenverarbeitungsanlagen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus der Leistungsvereinbarung.
4.2 Soweit der Anbieter entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
4.3 Der Anbieter ist berechtigt, das Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang auch zu bereits vertraglich vereinbarten einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Kunde ist darüber rechtzeitig zu informieren.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die in Anspruch genommenen Dienste und Dienstleistungen sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
a) den Anbieter unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren
b) auf die Dienste des Anbieters nicht missbräuchlich zuzugreifen und rechts- und/oder gesetzeswidrige Handlungen zu unterlassen.
Insbesondere ist es dem Kunden untersagt,
1. die für andere Kunden und Teilnehmer erbrachte Dienste unberechtigt zu nutzen;
2. nicht im Vertrag vereinbarten Dienste unberechtigt zu nutzen sowie Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Kunden und Teilnehmern des Anbieters oder des Systemoperators zu entschlüsseln, zu lesen oder zu ändern;
3. einzelne Anwendungen lizenzierter Anwendungssoftware über die Dienste des Anbieters unberechtigt zu verbreiten;
4. Dienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist;
5. strafbare Inhalte jeglicher Art über die Dienste des Anbieters zu verbreiten oder zugänglich zumachen; dies gilt insbesondere für Gewalt verherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, wie nationalsozialistische oder terroristische Inhalte sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien, Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen;
6. sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sonstige, gesetzlich geschützte Personen zum Gegenstand haben.
Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere gegen die o.g. Punkte) erstattet der Kunde dem Anbieter die Kosten für entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen. Eine strafrechtliche Verfolgung wird bei strafrechtlichen Verstößen unverzüglich eingeleitet.
c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an den Diensten des Anbieters einschlägig sein sollten;
d) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
e) für den Anbieter erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;
f) nach Abgabe einer Störungsmeldung des Anbieters die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfangs) vorlag.
5.2 Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1.b) genannten Pflichten, ist der Anbieter sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von 1. f) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
5.3 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Kunden und Teilnehmer untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.
5.4 In den Fällen des Absatzes 1.b) c) und d) ist der Anbieter neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden gegen die dort genannten Pflichten und Obliegenheiten mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den vertraglich vereinbarten Leistungen zu sperren.
6. Nutzung durch Dritte
6.1 Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Anbieterdienste durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht dem Anbieter gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
6.2 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch die Zurverfügungstellung an Dritte bzw. durch Dritte selbst entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im Voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Entgelte werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto des Anbieters gutgeschrieben sein.
7.2 Ist ein monatliches Entgelt verbrauchsunabhängig nur für einen Teil eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
7.3 Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt des Anbieters sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf Anbieterseite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
8. Aufrechnungs-, Zurückbehaltungsrecht und Leistungsstörung
8.1 Gegen die Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
8.2 Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese vom Anbieter nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
8.3 Unterschreitet der Anbieter die Verfügbarkeit seiner Dienste von 99,9% je Kalenderjahr zum deutschen Backbone, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine solche Behinderung liegt vor, wenn
a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die Dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Infrastruktur des Anbieters zugreifen und dadurch die in dem Vertrag vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann oder
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der vertraglichen Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
8.4 Bei Ausfall von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäß Punkt 10 der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9. Zahlungsverzug
9.1 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Falls der Anbieter einen höheren Verzugsschaden nachweist, ist er berechtigt, auch diesen Schaden geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, dem Anbieter nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
9.2 Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, insbesondere den Abruf von Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte ganz oder mit einem nicht unerheblichen Teil länger als einen Monat in Verzug befindet, der Anbieter den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.
9.3 Anbieter und Kunde vereinbaren für Forderungen aus der Leistungsvereinbarung insbesondere Serverhousing betreffend an den vom Kunden eingebrachten Sachen ein Pfandrecht. Wenn sich der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte ganz oder mit einem nicht unerheblichen Teil länger als einen Monat in Verzug befindet und der Anbieter den Kunden unter Fristsetzung und Hinweis auf das vereinbarte Pfandrecht gemahnt hat, kann er auch dieses neben dem Recht zur außerordentlichen Kündigung und dem Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dazu werden die in den vermieteten Räumen, Racks oder Stellplätzen vom Kunden eingebrachten und in seinem Eigentum stehenden Sachen, insbesondere Server, nach Fristablauf verwertet. Mögliche Überschüsse werden unverzüglich nach der Befriedigung aller Forderungen an den Kunden ausbezahlt.
10. Verfügbarkeit der Dienste
10.1 Der Anbieter bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Der Anbieter wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich und falls möglich zu einer für den Kunden günstigen Uhrzeit, beispielsweise in der Nacht, beseitigen.
10.2 Notwendige Betriebsunterbrechungen aufgrund von vorbeugenden und planmäßigen Wartungsarbeiten werden so früh wie möglich bekannt gegeben. Bei unplanmäßigen Wartungsarbeiten behält sich der Anbieter das Recht vor, Wartungsarbeiten im Sinne der Kunden direkt durchzuführen. Als für planmäßige Wartungsarbeiten vereinbarter Zeitraum gilt 4:00 bis 6:00 Uhr mitteleuropäische Zeit (CET).
11. Datenschutz
11.1 Der Kunde wird hiermit gemäß §33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass der Anbieter personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
11.2 Soweit sich der Anbieter Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Anbieter berechtigt, die Kundendaten unter Beachtung der Regelung des §28 BDSG offen zu legen. Dazu ist der Anbieter im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen des Anbieters sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
11.3 Der Anbieter erklärt, dass seine Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gemäß §5 BDSG hingewiesen worden sind und der Anbieter die nach §9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
12. Haftung und Haftungsbeschränkungen
12.1 Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Anbieter zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
12.2 Die Haftung des Anbieters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung des Anbieters nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
12.3 Der Anbieter haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
12.4 Sofern nicht andere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Kaufleuten bei Schäden, die
a) durch die Inanspruchnahme von Diensten des Anbieters,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch den Anbieter,
c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch den Anbieter,
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten des Anbieters
oder
e) deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch den Anbieter nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.5 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Anbieter oder Dritten, durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Anbieterdienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
12.6 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass in Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzungen, höherer Gewalt, in Folge von Arbeitskämpfen oder behördlichen Maßnahmen Leistungen unterbleiben.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Anbieters, zurzeit Frankfurt am Main in der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Die Leistungsvereinbarungen und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufrechts (UN-Kaufrecht) sind – soweit zulässig – abbedungen.
13.3 Gegenüber Kaufleuten gilt der Sitz des Anbieters als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen.
14. Schriftformerfordernis
Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen einschließlich dieser Regelung zum Schriftformerfordernis sind schriftlich zu vereinbaren.
Stand: 01.10.2012